Garten-Bauordnung

Für alle Bauvorhaben (Neu und Umbau) sowie nachträgliche Erweiterung oder Abänderung von Gartenhäusern, Pergolas, gedeckten Gewächshäusern (Tomatenhäuser), privaten Wasseranschlüssen, Solaranlagen usw. ist vor der Ausführung ein entsprechendes Baugesuch (kostenlos) beim Bauchef des Vereins Bern-Ost einzureichen. Das Aufstellen von Gartengrills, Sichtschutzelementen und Rankgerüsten ist vorgängig mit dem Bauchef abzusprechen (Lage, Einhaltung der Grenzabstände, Masse). Rankgerüste können aus Metall oder Holz bestehen (Grenzabstände beachten). Grundsätzlich ist dafür kein Baugesuch notwendig.

Der Bauchef berät die Pächter in allen Baufragen. Nach Ausführung des Um- oder Neubaus nimmt der Bauchef die Abnahme vor. D.h. die Angaben auf dem Baugesuch müssen mit dem ausgeführten Um- oder Neubau übereinstimmen. Nicht korrekte Bauten müssen entsprechend angepasst werden.

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